1. Der Verein achtet die Würde, Rechte und Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen. Der vertrauensvolle Umgang mit ihnen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
  2. Ehrenkodex – Alle Mitarbeiter/-innen (bzw. Vereinsvertreter/-innen i. S. der Richtlinie „Gütesiegel Kinderschutz) des Vereins erkennen den Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes an und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift.
  3. Das Verfahren zum Umgang bei Kindeswohlgefährdung richtet sich nach dem „Handlungsleitfaden Kindeswohlgefährdung & Flussdiagramm“ im Kinderschutzordners
  4. Als Kinderschutzbauftragter des SV Ruhlsdorf 1893 e. V. wurde ernannt:
    Marcel Liebl
    E-Mail: marcel.liebl@svr1893.de
    Telefon: 0176/47158565
    Bei Ausscheiden des Beauftragten wird eine schnellstmögliche Nachbesetzung erfolgen (, um das Gütesiegel Kinderschutz weiterhin tragen zu dürfen). Die Nachbesetzung der/ des Kinderschutzbeauftragten wird dem Verband angezeigt werden.
  1. Der Verein verfügt über eine transparente und klare Organisationsstruktur. Kinder, Jugendliche und Eltern werden in die Aktivitäten einbezogen und informiert.
  2. Der Verein verpflichtet sich zu folgenden Regeln hinsichtlich der Gestaltung von Beziehungen zu den anvertrauten Kindern/Jugendlichen:
  • Gemeinsames Duschen, Sauna etc. mit minderjährigen Sportlern/Sportlerinnen ist nicht erlaubt
  • Das Betreten der Umkleiden erfolgt nach geregelter Absprache
  • Bei mehrtägigen Fahrtenwird darauf geachtet, dass Betreuer/-innen nicht mit Kindern und Jugendlichen in einem Raum übernachten
  • Die Durchführung von Freizeitaktivitäten, Fahrten zu Wettkämpfen und Trainingslagern erfolgt transparent und es werden umfassende Informationen an alle Beteiligten gegeben. Die Aufsichtsführung ist durch den Verein klar geregelt.
  • Die Umgangsformen im Verein sind geprägt von Respekt, einer angemessenen Sprache und Distanz gegenüber Kindern und Jugendlichen. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche untereinander.
  1. Der Vorstand nimmt Beschwerden ernst, behandelt sie seriös. Notwendige Interventionen und Maßregelungen werden konsequent umgesetzt.Das Kinderschutzkonzept wurde mit Datum vom 18.01.2023 vom Vorstand beschlossen.