Mitglied beim SV Ruhlsdorf 1893 e. V. zu werden ist ganz einfach!

Aufnahmeantrag ausdrucken, ausfüllen und beim Übungsleiter oder beim Vorstand abgeben! Bei minderjährigen Mitgliedern bitten wir im gemeinsamen Interesse darum, mit dem Aufnahmeantrag die Erklärung zur Aufsichtspflicht abzugeben.

Mit der Aufnahme in den Verein werden die Satzung und die weiteren Ordnungen des Vereins anerkannt. Die Satzung wurde mit Beschluss der Jahreshauptversammlung 2021 neu gefasst, ebenso wurde eine Beitragsordnung beschlossen, die auf der Jahreshauptversammlung 2013 ergänzt wurde und in dieser Fassung ab dem 1. Januar 2014 gültig ist.

Mit dem Bankeinzugsverfahren ist die Beitragsentrichtung sowohl für das Mitglied, als auch für den Verein am wenigsten aufwändig. Wichtig ist, dass der Mitgliederverwaltung stets die aktuellen Daten vorliegen. Änderungen der Bankverbindung, Wohnortwechsel oder Namensänderung bitte deshalb so schnell wie möglich mitteilen! Mitglieder, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, entrichten den fälligen Beitrag bitte auf das Konto des Vereins.

SV Ruhlsdorf 1893
Mittelbrandenburgische Sparkasse
BLZ: 16050000
Konto Nr.: 1000 98 2765
IBAN: DE 85160500001000982765
BIC: WELADED1PMB

Vereinsaustritt

Manchmal gibt es gute Gründe, die Vereinsmitgliedschaft zu beenden. Sei es bei Umzug, Krankheit oder dem Wechsel in eine neue Sportart.
Bitte denkt jedoch daran, gemäß unserer Satzung §4 Abs. 4:
1. Der Austritt muss dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt werden (Brief, E-Mail)
2. Der Austritt ist mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 30 Juni oder 31 Dezember möglich.
Die Wechselfristen bei allen Verbandssportarten bleiben hiervon unberührt.

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